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Gebäude-Energieausweis

Der „Ausweis fürs Haus“ hilft beim Sparen

Hohe Heizöl- und Erdgaspreise sorgen dafür, dass sich Energiesparen in den eigenen vier Wänden richtig lohnt. Für Vermieter und Immobilien-Verkäufer kommt seit Juli 2008 ein weiterer Aspekt hinzu: Mit in Kraft treten des so genannten Gebäude-Energieausweises müssen sie für Bestandsgebäude bis Baujahr 1965 neuen Mietern und Immobilien-Käufern auf Verlangen über den Energiebedarf des Gebäudes bzw. der Wohnung Auskunft geben. Seit Januar 2009 gilt dies auch für Wohngebäude ab Baujahr 1966. Dies führt zu einem wirkungsvollen energetischen Wettbewerb auf dem Wohnungsmarkt, denn Mieter und Käufer erhalten Einblick in die energetische Qualität von Gebäuden. 

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises: Während der verbrauchsorientierte Energieausweis lediglich den zurückliegenden, tatsächlichen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung bemisst, liefert der am Bedarf orientierte Energieausweis eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs sowie Informationen über Gebäudezustand, Wärmedämmung und Modernisierungsempfehlungen.

Festlegung nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)

(1) Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis (2) Bedarfsausweis zwingend

alle Gebäude ≤ 4 Wohnungen

- Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt
- Den energetischen Kriterien der 1. WSchVO von 1977 entsprechend = dies erfordert ggf. den Nachweis mittels „kleiner“ Bedarfsberechnungen

alle Gebäude ≤ 5 Wohnungen

alle Gebäude deren Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde

Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln wie z. B. KfW-Programmen

alle Gebäude ≤ 4 Wohnungen
- Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt
- nicht den energetischen Kriterien der 1. WschVO von 1977 entsprechend

WschVO 1977-Niveau bedeutet:
= Ug-Wert Fenster                     3,0 W/m2K
= mittlerer k-Wert Fassade        1,45 – 1,7 W/m2K

Ihre Vorteile mit dem Energieausweis:

  • Energetisch ungünstige Bauweisen werden identifiziert und effiziente Modernisierungsmöglichkeiten aufgezeigt.
  • Eine „gute Note“ spricht für geringen Heizbedarf – das bedeutet geringere Energiekosten.
  • Mit der energetischen Sanierung steigt der Wert der Immobilie.

Weitere Informationen zu den beiden Varianten des Gebäudeenergieausweises finden Sie auf der Homepage der Deutschen Energie-Agentur unter http://www.dena.de/